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Ratgeber - Bericht und Zeugnis

Praktikumszeugnis: Inhalt und Bedeutung

Was ein Praktikumszeugnis von einer Bescheinigung unterscheidet, welche Angaben häufig enthalten sind und wovon ein gesetzlicher Anspruch abhängen kann.

Stand

Kurzantwort

Ein Praktikumszeugnis beschreibt dein Praktikum ausführlicher als eine Bescheinigung. Ob ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, hängt davon ab, wie dein Praktikum rechtlich einzuordnen ist. Deshalb lohnt es sich, früh zu fragen, welchen Nachweis der Betrieb ausstellt.

Bitte beachten

Die Rechtslage zu Praktikumszeugnissen hängt von der Einordnung des einzelnen Praktikums ab. Diese Seite nennt die möglichen Grundlagen und ihre Voraussetzungen, trifft aber keine Aussage über deinen konkreten Fall.

Was ein Praktikumszeugnis ist

Ein Praktikumszeugnis beschreibt dein Praktikum ausführlicher als eine reine Bescheinigung. Neben Zeitraum und Betrieb kann es die Tätigkeiten schildern und eine Einschätzung zu Leistung und Verhalten enthalten.

Die Begriffe werden in der Praxis nicht einheitlich verwendet. Manche Betriebe nennen ein knappes Schreiben „Zeugnis“, andere stellen eine ausführliche Praktikumsbescheinigung aus. Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern was in dem Dokument steht - und was du damit nachweisen möchtest.

Zeugnis und Bescheinigung nebeneinander

Bescheinigung

Schwerpunkt: Nachweis, dass das Praktikum stattgefunden hat.

  • Name
  • Betrieb oder Einrichtung
  • Zeitraum, häufig auch Umfang
  • oft der Tätigkeitsbereich

Zeugnis

Schwerpunkt: Beschreibung und häufig auch Bewertung.

  • die genannten Eckdaten
  • Beschreibung der Aufgaben
  • je nach Dokument Leistung und Verhalten
  • häufig eine Schlussformel

Häufig enthalten ist nicht gleich vorgeschrieben

Die folgenden Angaben findet man häufig in Praktikumszeugnissen: Name, Zeitraum, Betrieb, Einsatzbereich, Aufgaben, gegebenenfalls eine Einschätzung zu Leistung und Verhalten sowie eine Schlussformel.

Eine gesetzlich festgelegte, für alle Praktika geltende Struktur gibt es dafür nicht. Was in deinem Dokument steht, hängt vom Betrieb ab - und davon, wie dein Praktikum rechtlich einzuordnen ist.

Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob ein gesetzlicher Anspruch besteht, kann von der rechtlichen Einordnung deines Praktikums abhängen. Zwei Regelungen sind dafür vor allem von Bedeutung:

  • Paragraph 109 der Gewerbeordnung gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis: mindestens Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis), auf Verlangen zusätzlich Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis). Die Vorschrift knüpft ausdrücklich an ein Arbeitsverhältnis an - sie gilt also nicht automatisch für jede Praktikumsform.
  • Paragraph 26 des Berufsbildungsgesetzes betrifft Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass eine Berufsausbildung oder ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. Für sie gelten unter anderem die Paragraphen 10 bis 16 des Gesetzes entsprechend - darunter Paragraph 16, der ein Zeugnis bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vorsieht.

Daraus folgt kein allgemeiner Satz „jede Praktikantin und jeder Praktikant hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis“. Ob eine der beiden Regelungen auf dein Praktikum passt, hängt davon ab, was tatsächlich vereinbart wurde und wie das Praktikum durchgeführt wird. Ein Schülerpraktikum, das als Schulveranstaltung stattfindet, ist typischerweise weder das eine noch das andere; dort stellen Betriebe eine Bescheinigung oder ein Zeugnis freiwillig aus.

Bei Zweifeln über die Einordnung deines Praktikums hilft der Blick in deinen Praktikumsvertrag. Eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall kann nur eine Rechtsberatung geben.

Früh klären, was du am Ende bekommst

Unabhängig von der Rechtslage ist es praktisch, früh zu fragen, welchen Nachweis der Betrieb ausstellt: eine Bescheinigung, ein ausführlicheres Zeugnis oder ein von deiner Schule beziehungsweise Hochschule vorgegebenes Formular.

„Ich brauche für die Hochschule am Ende einen Nachweis über Zeitraum und Tätigkeiten. Können Sie mir sagen, was Sie üblicherweise ausstellen?“

So vermeidest du, dass du Wochen später um ein Dokument bitten musst, an dem niemand mehr mitgewirkt hat. Wenn dein Betrieb ein ausführlicheres Zeugnis anbietet, ist ein kurzer Hinweis auf deine wichtigsten Aufgaben oft hilfreich - erfinden musst du dabei nichts.

Das Zeugnis nach Erhalt prüfen

Lies das Dokument einmal ruhig durch und prüfe zuerst die Fakten:

  • Ist dein Name richtig geschrieben?
  • Stimmt der Praktikumszeitraum genau?
  • Ist der Einsatzbereich korrekt bezeichnet?
  • Sind die wichtigsten Tätigkeiten enthalten?
  • Gibt es offensichtliche sachliche Fehler?
  • Ist der Betrieb korrekt und vollständig bezeichnet?
  • Sind Rechtschreibfehler enthalten, die auffallen würden?

Wenn etwas nicht stimmt

Sprich konkrete Fehler freundlich und sachlich an, am besten kurz nach Erhalt. Nenne die Stelle und was daran nicht stimmt, statt allgemein um eine bessere Formulierung zu bitten: „Im Zeugnis steht als Ende der 12. Juli, mein letzter Tag war der 19. Juli.“

Die meisten Betriebe korrigieren solche Punkte ohne Diskussion. Diese Seite erklärt bewusst nicht, wie man einen Zeugnisanspruch rechtlich durchsetzt. Wenn es zu einer ernsthaften Auseinandersetzung kommt, ist eine rechtliche Beratung der richtige Weg, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht oder - bei Mitgliedschaft - durch eine Gewerkschaft.

Wie du einzelne Formulierungen einordnest, ohne aus einzelnen Wörtern Noten abzuleiten, steht unter Zeugnisformulierungen einordnen.

Was dir das Dokument später bringt

Ein Praktikumszeugnis kann später belegen, dass du praktische Erfahrung gesammelt hast, und es liefert dir Stichworte für deinen Lebenslauf. Ob ein Unternehmen es bei einer Bewerbung sehen möchte, ist unterschiedlich; verlangt wird es nicht überall.

Bewahre das Original gut auf und lege dir eine Kopie ab. Für Schule oder Hochschule zählt oft ohnehin ein eigenes Formular - mehr dazu bei der Praktikumsbescheinigung.

Grenzen dieser Information

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand der genannten Normen: 12. September 2026. Ob Paragraph 109 der Gewerbeordnung oder die Verweisung in Paragraph 26 des Berufsbildungsgesetzes auf dein Praktikum passt, lässt sich nur anhand der konkreten Vereinbarung und der tatsächlichen Durchführung beurteilen.

Weiterlesen auf praktikum.org

Quellen und Geltungsbereich

  1. [1]Gewerbeordnung - Paragraph 109 (Zeugnis) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-09-12
  2. [2]Berufsbildungsgesetz - Paragraph 16 (Zeugnis) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
  3. [3]Berufsbildungsgesetz - Paragraph 26 (Andere Vertragsverhältnisse) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23