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Ratgeber - Bericht und Zeugnis

Praktikumsbescheinigung: Inhalt und Verwendung

Wofür eine Praktikumsbescheinigung gebraucht wird, welche Angaben sie üblicherweise enthält und was Schule oder Hochschule zusätzlich verlangen können.

Stand

Kurzantwort

Eine Praktikumsbescheinigung belegt, dass dein Praktikum stattgefunden hat: Name, Betrieb, Zeitraum, meist Umfang und Einsatzbereich. Welche Angaben nötig sind, bestimmt die Stelle, die den Nachweis verlangt - an Hochschulen oft ein eigenes Formular.

Bitte beachten

Es gibt keine bundesweit einheitliche Form für Praktikumsbescheinigungen. Diese Seite stellt übliche Angaben dar und nennt bewusst keine „rechtssichere“ Mustervorlage.

Wofür eine Bescheinigung gebraucht wird

Eine Praktikumsbescheinigung bestätigt in erster Linie, dass ein Praktikum stattgefunden hat. Sie ist ein formaler Nachweis, keine Bewertung.

Gebraucht wird sie fast immer von einer dritten Stelle: von der Schule, die den Nachweis zum Bericht verlangt, von der Hochschule, die ein Pflichtpraktikum anerkennen soll, von einer Bewerbungsstelle, die eine Angabe im Lebenslauf belegt sehen möchte. Welche Angaben nötig sind, richtet sich deshalb nach dem Zweck.

Welche Angaben üblich sind

Typischerweise enthält eine Bescheinigung:

  • deinen Namen
  • Unternehmen oder Einrichtung
  • den Praktikumszeitraum
  • häufig den Umfang, etwa Wochen oder Stunden
  • den Tätigkeitsbereich oder die Abteilung
  • Datum, Unterschrift und häufig einen Stempel

Keine dieser Angaben ist für alle Praktika gesetzlich vorgeschrieben. Was gebraucht wird, bestimmt die Stelle, bei der du den Nachweis einreichst.

Schule und Hochschule stellen unterschiedliche Anforderungen

Schule

Viele Schulen geben ein eigenes Formular aus, das der Betrieb am letzten Tag ausfüllt und unterschreibt - teilweise zusammen mit einer kurzen Rückmeldung der Betreuung. Eine bundesweit einheitliche Form dafür gibt es nicht. Frag vor dem Praktikum nach, ob ein solches Blatt existiert, und nimm es mit.

Hochschule

Soll ein Pflichtpraktikum anerkannt werden, verlangen Hochschulen häufig genaue Nachweise: Dauer, Umfang, Tätigkeitsbereich, manchmal ein eigenes Formular, eine Unterschrift oder einen Stempel. Welche Angaben verbindlich sind, steht in der Ordnung deines Studiengangs oder sagt dir das Praktikumsamt.

Bescheinigung oder Zeugnis?

Die einfache Unterscheidung: Die Bescheinigung sagt „Das Praktikum wurde absolviert“, das Zeugnis sagt zusätzlich „und so lief es“.

In der Praxis verwischen die Begriffe. Manche Bescheinigungen listen die Tätigkeiten ausführlich auf, manche Dokumente mit der Überschrift „Zeugnis“ enthalten nur Eckdaten. Für die Anerkennung an einer Hochschule zählt deshalb nicht der Titel des Schreibens, sondern ob die geforderten Angaben darin stehen. Was ein Zeugnis zusätzlich leisten kann, steht unter Praktikumszeugnis.

Und noch eine Abgrenzung: Eine Bescheinigung ist kein Arbeitszeugnis. Sie belegt einen Zeitraum und einen Einsatzbereich, mehr nicht.

Wann du danach fragst

Am besten weißt du schon vor dem Praktikum, welchen Nachweis du am Ende brauchst - dann kannst du das Formular gleich mitbringen. Spätestens in der letzten Woche solltest du ansprechen, wer das Dokument ausstellt und unterschreibt.

Monate später wird es mühsam: Ansprechpersonen wechseln, Details sind nicht mehr präsent, und bei einem Praxissemester hängt womöglich eine Anerkennungsfrist daran. Eine allgemeine Frist, bis wann ein Betrieb etwas ausstellen muss, gibt es nicht.

Vor dem Einreichen prüfen

  • Name richtig geschrieben
  • Zeitraum vollständig und korrekt
  • Umfang angegeben, falls deine Stelle ihn verlangt
  • Tätigkeitsbereich benannt
  • alle von Schule oder Hochschule geforderten Felder ausgefüllt
  • Datum, Unterschrift und gegebenenfalls Stempel vorhanden
  • Angaben passen zu deinem Bericht und deinem Lebenslauf

Aufbewahren und verwenden

Hebe das Original auf und scanne es dir. Nachweise über Praktika werden später an unterschiedlichen Stellen gebraucht: bei Bewerbungen, bei der Hochschule, bei einer Ausbildung, manchmal auch für eigene Unterlagen.

Eine gesetzliche private Aufbewahrungsfrist gibt es dafür nicht. Praktisch ist es, alle Nachweise an einem Ort zu sammeln, damit du sie bei einer Bewerbung nicht suchen musst - im Lebenslauf genannte Praktika solltest du belegen können.

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