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Für Studierende

Praktikum im Studium

Ob Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Praxissemester – die konkreten Vorgaben stehen in deiner Studien- und Prüfungsordnung. Diese Übersicht bündelt, was drum herum wichtig ist.

Kurz zur Einordnung

PflichtpraktikumVon der Hochschule vorgeschrieben, in Studien- oder Prüfungsordnung geregelt. Meist ohne Mindestlohn.

Freiwilliges PraktikumStudienbegleitend oder in den Semesterferien. Ab drei Monaten Dauer greift in der Regel der Mindestlohn – Details klärt § 22 MiLoG.

PraxissemesterIn viele Studiengänge fest eingebettet. Umfang, Anrechnung und Betreuung regelt deine Hochschule.

Praktikumsart einordnen

Pflicht, freiwillig oder Praxissemester - die Einordnung entscheidet über Nachweise, Anerkennung und die Frage nach einer Vergütung.

Orientieren und finden

Wenn noch offen ist, in welche Richtung dein Praktikum gehen soll, hilft ein kurzer Check und ein Blick auf die zehn Berufsfelder.

Bewerbung

Für ein studentisches Praktikum zählen fachliche Anknüpfungspunkte, ein klarer Lebenslauf und ein präzises Anschreiben.

Recht und Geld

Ob dein Praktikum vergütet werden muss, hängt an Art, Dauer und Ausbildungsbezug - nicht am Wunsch von dir oder Betrieb.

Beispielprofile für Studierende

Diese Profile fassen typische Aufgaben, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Studierende zusammen.

Während der Praxisphase

Wenn das Praktikum läuft, zählen Arbeitszeit, Absprachen und der Umgang mit Ausfällen - gerade bei Pflichtpraktika, bei denen eine Mindestdauer nachzuweisen ist.

Nach dem Praktikum

Für die Anrechnung fordern Hochschulen meist einen Bericht und eine Bescheinigung des Betriebs.

Praktikum im Ausland

Eine Praxisphase im Ausland bringt zusätzliche Fragen mit: Platzsuche, Bewerbung, Finanzierung und Formalitäten. Ob sie angerechnet wird, entscheidet deine Hochschule.