Ratgeber - Im Praktikum
Arbeitszeit und Pausen im Praktikum
Welche Regeln zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten gelten können - getrennt nach minderjährigen und volljährigen Praktikantinnen und Praktikanten.
Stand
Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Rechtsstand
Bezug auf das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der aktuell geltenden Fassung.
Zuletzt geprüft
2026-09-12
Bitte beachten
Gibt es eine einheitliche Arbeitszeit für Praktikanten?
Nein. „Praktikum“ ist kein eigener arbeitsrechtlicher Status mit festen Stundenzahlen. Welche Regeln greifen, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Bist du volljährig oder nicht, und in welchem Rahmen findet das Praktikum statt?
Für Jugendliche gilt in aller Regel das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für volljährige Beschäftigte ist das Arbeitszeitgesetz der allgemeine Rahmen. Dazu kommen deine Praktikumsvereinbarung und die Vorgaben deiner Schule oder Hochschule. Wie sich die Praktikumsformen unterscheiden, zeigt die Übersicht der Praktikumsarten.
Diese Seite ordnet die gesetzlichen Grundlagen ein. Ob und wie sie auf dein konkretes Praktikum anzuwenden sind, entscheidet sich an deinem Einzelfall - dabei helfen Betrieb, Schule oder Hochschule.
Wenn du noch nicht 18 bist
Für die Beschäftigung Jugendlicher gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz einen engen Rahmen vor. Auch das Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht ist dort ausdrücklich erfasst: Paragraph 5 Absatz 2 Nummer 2 nimmt es vom allgemeinen Beschäftigungsverbot für Kinder aus und erklärt die Schutzvorschriften der Paragraphen 9 bis 46 für entsprechend anwendbar.
Die zentralen Regelungen des Gesetzes für Jugendliche lauten:
- Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich (Paragraph 8 Absatz 1). Die Absätze 2, 2a und 3 lassen in bestimmten Konstellationen achteinhalb Stunden zu, in der Landwirtschaft während der Erntezeit abweichende Werte.
- Ruhepausen: mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, mindestens 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, und länger als viereinhalb Stunden am Stück darf nicht ohne Pause gearbeitet werden (Paragraph 11).
- Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens zwölf Stunden ununterbrochen (Paragraph 13).
- Fünf-Tage-Woche: Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden (Paragraph 15).
- Samstag, Sonntag, Feiertage: Grundsätzlich gilt Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (Paragraphen 16 bis 18). Am 24. und 31. Dezember gilt das Verbot ab 14 Uhr.
Für Samstag und Sonntag enthält das Gesetz Ausnahmen für bestimmte Bereiche, etwa Krankenanstalten, Pflege- und Kinderheime, Landwirtschaft und Tierhaltung oder das Gaststättengewerbe. Diese Ausnahmen gelten nicht automatisch für jedes Praktikum: Sie greifen nur in den im Gesetz genannten Bereichen und sind an weitere Bedingungen geknüpft, etwa an einen Ausgleichstag in derselben Woche. Wenn dein Einsatzplan Wochenendarbeit vorsieht, ist das also eine Frage an den Betrieb und, bei einem Schulpraktikum, auch an deine Schule.
Wenn du volljährig bist
Für volljährige Beschäftigte ist das Arbeitszeitgesetz der allgemeine Maßstab. Es sieht vor:
- Werktägliche Arbeitszeit: höchstens acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (Paragraph 3).
- Ruhepausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden; länger als sechs Stunden am Stück ist Arbeit ohne Pause nicht zulässig (Paragraph 4).
- Ruhezeit: nach Ende der täglichen Arbeitszeit mindestens elf Stunden ununterbrochen, mit branchenbezogenen Ausnahmen etwa in Krankenhäusern, Gaststätten oder der Landwirtschaft (Paragraph 5).
Ob das Arbeitszeitgesetz auf ein bestimmtes Praktikum unmittelbar anzuwenden ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab - insbesondere davon, ob das Praktikum als Beschäftigungsverhältnis einzuordnen ist oder als Teil einer schulischen beziehungsweise hochschulischen Ausbildung. Diese Einordnung nimmt praktikum.org nicht für dich vor. Verbindlich sind deine Vereinbarung und die Auskunft der zuständigen Stellen.
Welche Arbeitszeit steht für mein Praktikum fest?
Unabhängig von der gesetzlichen Obergrenze gilt für dich konkret das, was vereinbart wurde. Diese Unterlagen solltest du kennen:
- Praktikumsvereinbarung oder Praktikumsvertrag mit Beginn, Ende, Stunden und Einsatzzeiten
- Arbeitsvertrag, falls für das Praktikum einer geschlossen wurde
- Vorgaben der Schule, etwa zum Zeitraum und zu zulässigen Einsatzzeiten
- Vorgaben der Hochschule, etwa Mindeststunden oder Mindestdauer für die Anerkennung
- betriebliche Einsatz- und Schichtpläne sowie Kernzeiten der Abteilung
Pausen sind keine Arbeitszeit
Eine Ruhepause ist eine echte Unterbrechung: Du bist in dieser Zeit nicht zur Arbeit eingeteilt und kannst frei entscheiden, was du tust. Wer während der Mittagspause am Platz bleibt und nebenbei weiterarbeitet, macht keine Pause - auch wenn das mancherorts eingerissen ist.
Die gesetzlichen Mindestpausen unterscheiden sich deutlich: Für Jugendliche gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz früher einsetzende und längere Pausen als für volljährige Beschäftigte nach dem Arbeitszeitgesetz. Die konkreten Werte stehen in den beiden Abschnitten oben.
Praktisch heißt das: Nimm deine Pause und sag Bescheid, wenn sie regelmäßig untergeht. Das ist kein Sonderwunsch, sondern der vorgesehene Ablauf.
Was ist mit Überstunden?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Ob zusätzliche Stunden überhaupt zulässig sind, ob sie ausgeglichen werden und ob sie vergütet werden, hängt von mehreren Punkten ab:
- was in deiner Praktikumsvereinbarung zur Arbeitszeit steht
- um welche Praktikumsform es sich handelt
- ob du volljährig bist - bei Jugendlichen setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz feste Obergrenzen
- ob eine Vergütung vereinbart ist; zur Rechtslage siehe Mindestlohn im Praktikum
Wenn regelmäßig mehr Stunden anfallen als besprochen, ist das ein sachliches Thema für ein kurzes Gespräch - nicht für stilles Aushalten.
Was tun, wenn die Arbeitszeiten problematisch erscheinen?
Eine ruhige Reihenfolge hilft mehr als eine schnelle Konfrontation:
- Sieh in deiner Praktikumsvereinbarung nach, was tatsächlich vereinbart wurde.
- Frag freundlich bei deiner Ansprechperson im Betrieb nach, zum Beispiel: „In meiner Vereinbarung stehen sechs Stunden am Tag. Diese Woche waren es meist mehr - wie ist das gedacht?“
- Bei einem schulischen Praktikum: sprich mit deiner betreuenden Lehrkraft.
- Bei einem Pflichtpraktikum oder Praxissemester: wende dich an die zuständige Stelle deiner Hochschule, etwa das Praktikumsamt oder die Praktikumsbeauftragten.
- Bei ernsthaften Rechts- oder Sicherheitsproblemen: such dir professionelle Beratung, etwa bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde deines Bundeslandes oder bei einer Rechtsberatung.
praktikum.org kann und darf keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall leisten. Wie du Gespräche im Betrieb sachlich aufbaust, steht unter Probleme im Praktikum.
Grenzen dieser Information
Weiterlesen auf praktikum.org
Quellen und Geltungsbereich
Bezug auf das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der aktuell geltenden Fassung.
2026-09-12
- [1]Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [2]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 5 (Verbot der Beschäftigung von Kindern) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [3]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 8 (Dauer der Arbeitszeit) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [4]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 11 (Ruhepausen, Aufenthaltsräume) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [5]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 13 (Tägliche Freizeit) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [6]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 15 (Fünf-Tage-Woche) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [7]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 16 (Samstagsruhe) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [8]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 17 (Sonntagsruhe) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [9]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 18 (Feiertagsruhe) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [10]Arbeitszeitgesetz - Paragraph 3 (Arbeitszeit der Arbeitnehmer) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [11]Arbeitszeitgesetz - Paragraph 4 (Ruhepausen) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [12]Arbeitszeitgesetz - Paragraph 5 (Ruhezeit) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23