Ratgeber - Im Praktikum
Probleme im Praktikum: So gehst du damit um
Von zu wenig Aufgaben über unklare Betreuung bis zu ernsten Situationen: Wie du Schwierigkeiten im Praktikum sachlich ansprichst und wen du einbeziehen kannst.
Stand
Kurzantwort
Bitte beachten
Nicht jedes Problem ist gleich
Bevor du überlegst, was zu tun ist, hilft es, die Situation einzuordnen. Manches löst ein kurzes Gespräch, anderes gehört sofort an eine Stelle außerhalb der Abteilung.
- Du bekommst kaum Aufgaben und sitzt viel herum.
- Du verstehst die Aufgaben nicht, die du bekommst.
- Dir fehlt eine feste Ansprechperson.
- Der Umgangston ist unangenehm.
- Die Arbeitszeiten erscheinen dir problematisch.
- Du sollst Tätigkeiten übernehmen, bei denen du dich unsicher fühlst.
- Du fühlst dich unfair behandelt.
- Du erlebst diskriminierendes oder übergriffiges Verhalten.
- Du fühlst dich gesundheitlich oder körperlich gefährdet.
Die ersten Punkte sind Organisationsfragen und im Betrieb meist gut zu klären. Die letzten drei gehören in die Kategorie „nicht allein aushalten“ - dazu weiter unten mehr.
Wenn du zu wenig zu tun hast
Leerlauf im Praktikum ist häufig und liegt selten an dir. Oft ist der Betrieb im Tagesgeschäft und hat schlicht nicht eingeplant, wer dich beschäftigt. Was hilft:
- aktiv nach Aufgaben fragen, am besten morgens statt kurz vor Feierabend
- Interesse an anderen Bereichen zeigen und fragen, ob du dort einen Tag mitlaufen kannst
- konkrete Hilfe anbieten, statt allgemein „etwas zu tun“ zu erbitten
- deine Lernziele ansprechen, etwa Vorgaben der Schule oder Hochschule zum Bericht
Wenn sich über Tage nichts ändert, ist das ein Thema für ein Gespräch mit deiner Ansprechperson - und bei einem schulischen oder verpflichtenden Praktikum auch für deine Einrichtung.
Wenn du eine Aufgabe nicht kannst
Ein Praktikum ist zum Lernen da. Niemand erwartet, dass du Abläufe beherrschst, die du zum ersten Mal siehst. Nachfragen ist deshalb kein Eingeständnis, sondern der vorgesehene Weg.
Besonders wichtig ist das Nachfragen bei:
- Maschinen und Werkzeugen
- Fahrzeugen
- elektrischen Anlagen
- Chemikalien und Gefahrstoffen
- medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten
- personenbezogenen oder vertraulichen Daten
Vor der Aufnahme einer Tätigkeit gehört eine Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zu den Pflichten des Betriebs. Für Jugendliche enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz zusätzlich Beschränkungen bei gefährlichen Arbeiten. Wenn dir etwas unsicher vorkommt, sag das - lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Das Gespräch mit deiner Betreuungsperson
Beispiel
Drei Schritte machen ein solches Gespräch sachlich und lösbar:
- Beobachtung beschreiben, ohne Vorwurf
- erklären, was dadurch für dich schwierig ist
- nach einer konkreten Lösung fragen
„Mir ist aufgefallen, dass ich in dieser Woche vor allem sortiert habe. Für meinen Bericht brauche ich Einblick in die Abläufe der Abteilung. Gäbe es die Möglichkeit, einen Tag bei der Bearbeitung mitzulaufen?“
„Ich bin mir bei der Aufgabe unsicher, weil ich das Gerät noch nicht bedient habe. Könnten Sie es mir einmal zeigen, bevor ich anfange?“
Wann sollte ich Schule oder Hochschule einbeziehen?
Wenn dein Praktikum zu einer Schule oder Hochschule gehört, sind diese Einrichtungen an einem guten Verlauf interessiert - schließlich geht es auch um Anerkennung und Bewertung. Eine betreuende Lehrkraft, das Praktikumsamt oder die Praktikumsbeauftragten können vermitteln oder Hinweise geben.
Ob und wer im Einzelfall zuständig ist, steht in deiner Praktikumsvereinbarung oder in den Unterlagen deiner Einrichtung. Eine allgemeine Zuständigkeit lässt sich nicht behaupten. Sinnvoll ist der Schritt vor allem, wenn Gespräche im Betrieb nichts geändert haben oder wenn deine Anerkennung gefährdet sein könnte.
Wenn das Verhalten ernst wird
Von einem normalen Konflikt klar zu unterscheiden sind Situationen wie sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Drohungen, Gewalt, erhebliche Sicherheitsgefahren oder die Aufforderung zu offensichtlich gefährlichen Tätigkeiten.
In solchen Fällen musst du nicht zuerst allein ein klärendes Gespräch mit der betroffenen Person führen. Hol dir Unterstützung - das ist kein Eskalieren, sondern der angemessene Weg.
Mögliche Anlaufstellen, je nach Situation:
- eine Vertrauensperson, der du das schildern kannst
- Eltern oder Erziehungsberechtigte, wenn du minderjährig bist
- deine Schule, etwa die betreuende Lehrkraft oder die Schulleitung
- deine Hochschule, etwa das Praktikumsamt oder eine Beratungsstelle der Hochschule
- Ansprechpersonen im Betrieb außerhalb deiner Abteilung, etwa Personalabteilung, Beschwerdestelle oder Interessenvertretung, sofern vorhanden
- eine zuständige Beratungsstelle, etwa zu Diskriminierung oder Arbeitsschutz
- bei akuter Gefahr Polizei oder Rettungsdienst über den Notruf
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist der rechtliche Rahmen für den Schutz vor Benachteiligung und Belästigung im Beschäftigungskontext. Ob und wie es auf deine Situation anzuwenden ist, kann nur eine Beratung im Einzelfall klären.
Soll ich das Praktikum abbrechen?
Ein Abbruch kann in bestimmten Situationen sinnvoll oder sogar notwendig sein, etwa wenn deine Sicherheit nicht gewährleistet ist. Er ist aber selten der erste Schritt: Viele Schwierigkeiten lassen sich im Gespräch oder mit Hilfe von Schule oder Hochschule lösen.
Ob ein Abbruch der richtige Weg ist und welche Folgen er hat, hängt von der Praktikumsform, deiner Vereinbarung und den Umständen ab - bei Pflichtpraktika zusätzlich von den Regeln deiner Einrichtung. Was du vorher prüfen solltest und wen du einbeziehst, steht unter Praktikum abbrechen: Wann und wie?.
Dokumentation bei ernsthaften Konflikten
Wenn eine Situation länger andauert oder ernst ist, hilft eine sachliche Aufzeichnung. Schreib zeitnah und nüchtern auf, was passiert ist:
- Datum und Uhrzeit
- was konkret passiert ist, möglichst ohne Bewertung
- welche Personen beteiligt oder anwesend waren
- was gesagt oder getan wurde
- mit wem du bereits darüber gesprochen hast und was dabei herauskam
Was du bei der Dokumentation beachten solltest
Heimliche Ton- oder Videoaufnahmen sind kein geeignetes Mittel - sie können dich selbst in eine schwierige Lage bringen. Eine schriftliche, sachliche Notiz reicht als Gedächtnisstütze aus.
Halte deine Aufzeichnungen getrennt von deinem Praktikumsbericht. In der Reflexion kannst du Schwierigkeiten später sachlich einordnen, ohne Namen zu nennen.
Grenzen dieser Information
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Quellen und Geltungsbereich
- [1]Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [2]Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [3]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 22 (Gefährliche Arbeiten) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23