Querschnittsthema
Recht und Geld im Praktikum
Rund ums Praktikum tauchen immer dieselben Fragen auf: Gibt es Geld? Gibt es Urlaub? Bin ich versichert? Was muss im Vertrag stehen? Dieser Bereich sortiert die Fragen und führt zu den passenden Detailseiten.
Wovon die Antwort abhängt
- Welche Praktikumsart vorliegt
- Ob das Praktikum vorgeschrieben oder freiwillig ist
- Ob du minderjährig oder volljährig bist
- Ob eine Vergütung gezahlt wird
- Welchen Status du hast, zum Beispiel als Schülerin, Schüler oder Studierende
- Welche Vereinbarung mit dem Betrieb besteht
Stand
Es gibt nicht den einen Praktikumsstatus
„Praktikum“ ist kein einheitlicher arbeitsrechtlicher Status. Unter demselben Wort stecken sehr unterschiedliche Konstellationen: ein schulisch organisiertes Betriebspraktikum, ein von der Prüfungsordnung verlangtes Pflichtpraktikum, eine freiwillige Praxisphase neben dem Studium oder ein längeres Praktikum nach dem Abschluss. Welche Regeln gelten, ergibt sich erst aus dieser Einordnung.
Deshalb beantwortet dieser Hub die Detailfragen nicht selbst, sondern führt dich zu der Seite, auf der die jeweilige Frage sauber getrennt nach Praktikumsform behandelt wird.
Womit fängst du an?
Fünf Fragen, fünf Seiten. Du musst nicht alles lesen - such dir die Frage heraus, die dich gerade beschäftigt.
01
Bekomme ich Geld?
Ob im Praktikum der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist, richtet sich nach dem Mindestlohngesetz. Entscheidend sind unter anderem Praktikumsart, Dauer und der Bezug zu Ausbildung oder Studium.
Mindestlohn im Praktikum02
Habe ich Urlaub?
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch setzt voraus, dass die entsprechenden Regeln auf dein Praktikum überhaupt anwendbar sind. Das ist nicht bei jeder Praktikumsform gleich.
Urlaub im Praktikum03
Was passiert mit der Sozialversicherung?
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden getrennt betrachtet. Ob Beiträge anfallen, hängt unter anderem von Praktikumsart, Zeitpunkt, Dauer und Vergütung ab.
Sozialversicherung im Praktikum04
Was sollte im Praktikumsvertrag stehen?
Nicht jedes Praktikum nutzt dasselbe Vertragsmodell. Diese Seite zeigt, welche Punkte du vor der Unterschrift geklärt haben solltest.
Praktikumsvertrag prüfen05
Bin ich während des Praktikums unfallversichert?
Praktika können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Wer zuständig ist, hängt davon ab, wie das Praktikum organisatorisch eingebunden ist.
Unfallversicherung im Praktikum
Warum gibt es nicht eine Regel für alle?
Vier Beispiele, die zeigen, warum eine pauschale Antwort im Praktikumsrecht selten trägt.
Schülerpraktikum ist kein freiwilliges Praktikum eines Erwachsenen
Ein Praktikum, das die Schule vorgibt und organisiert, ist rechtlich anders eingebettet als ein selbst gesuchtes Praktikum nach dem Schulabschluss. Aus einer Regel für den einen Fall folgt nichts für den anderen.
Pflichtpraktikum im Studium wird eigenständig eingeordnet
Ein Praktikum, das eine Studien- oder Prüfungsordnung verlangt, kann anders behandelt werden als eine freiwillige praktische Tätigkeit im selben Betrieb - auch wenn die Aufgaben gleich aussehen.
Vergütung, Sozialversicherung und Urlaub hängen nicht aneinander
Dass kein Mindestlohn zu zahlen ist, beantwortet weder die Frage nach Beiträgen zur Sozialversicherung noch die Frage nach Urlaubstagen. Jede Frage hat ihre eigene Rechtsgrundlage.
Schule und Hochschule können zusätzliche Vorgaben machen
Neben dem Gesetz stehen oft Prüfungsordnungen, Praktikumsrichtlinien oder schulische Regelungen. Sie können zum Beispiel Fehlzeiten, Dauer oder Inhalte betreffen.
Passend dazu
Manche Fragen gehören inhaltlich in den Praktikumsalltag oder zur Einordnung der Praktikumsform.
- Arbeitszeit und PausenWas im Alltag gilt - getrennt nach Alter
- Krank im PraktikumMeldewege und Nachweise
- Praktikum abbrechenWenn ein vorzeitiges Ende im Raum steht
- PflichtpraktikumVorgabe durch Ordnung oder Schule
- Freiwilliges PraktikumSelbst gewählt, eigene Einordnung
- SchülerpraktikumSchulisch organisiert
- PraxissemesterLängere Praxisphase im Studium
Bitte beachten
Quellen und Geltungsbereich
Redaktionelle Orientierung auf Grundlage der genannten amtlichen Quellen. Die einzelnen Rechtsfragen werden auf den verlinkten Detailseiten behandelt.
2026-09-12
- [1]Mindestlohngesetz - Paragraph 22 (Persönlicher Anwendungsbereich, Praktikanten) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [2]Nachweisgesetz - Paragraph 2 (Nachweispflicht) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-09-12
- [3]Bundesurlaubsgesetz - Paragraph 3 (Dauer des Urlaubs) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-09-12
- [4]Jugendarbeitsschutzgesetz - Paragraph 19 (Urlaub) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-09-12
- [5]Sozialgesetzbuch VII - Paragraph 2 (Versicherung kraft Gesetzes) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-09-12
- [6]Berufsbildungsgesetz - Paragraph 26 (Andere Vertragsverhältnisse) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [7]Tipps für Studierende: Jobben und studieren - Deutsche RentenversicherungAbgerufen am 2026-09-12
- [8]Schülerinnen und Schüler in der gesetzlichen Unfallversicherung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Abgerufen am 2026-09-12
- [9]Versicherungsschutz und Beiträge für Studium und Praktikum - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Abgerufen am 2026-09-12