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Ratgeber - Im Praktikum

Krank im Praktikum: Was musst du tun?

Wen du informierst, wie eine sachliche Krankmeldung aussieht, wann ein Attest verlangt werden kann und was bei Schul- und Pflichtpraktika zusätzlich gilt.

Stand

Kurzantwort

Melde dich möglichst früh beim Betrieb, am besten vor Arbeitsbeginn. Bei schulischen oder verpflichtenden Praktika kann zusätzlich deine Schule oder Hochschule zu informieren sein. Was zu Attest und Fehltagen gilt, steht in deiner Vereinbarung.

Das Wichtigste zuerst

Wenn du krank bist und nicht ins Praktikum kommen kannst, informiere den Betrieb so früh wie möglich - am besten vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn. Damit kann die Abteilung planen, und niemand wartet auf dich.

Eine bundesweit einheitliche Uhrzeit oder Meldefrist gibt es nicht. Wenn im Betrieb oder in deiner Vereinbarung etwas dazu steht, gilt das. Ansonsten ist „so früh, wie es geht“ der richtige Maßstab.

Wen muss ich informieren?

Das hängt davon ab, in welchem Rahmen dein Praktikum stattfindet. Infrage kommen:

  • den Praktikumsbetrieb, in der Regel deine feste Ansprechperson
  • bei einem Schulpraktikum zusätzlich die Schule oder die betreuende Lehrkraft
  • bei einem Pflichtpraktikum oder Praxissemester gegebenenfalls die Hochschule, das Praktikumsamt oder die Praktikumsbeauftragten
  • weitere Stellen, wenn deine Vereinbarung sie ausdrücklich nennt

Eine automatische Doppelmeldepflicht gibt es nicht. Ob du neben dem Betrieb auch deine Einrichtung informieren musst, steht in deiner Praktikumsvereinbarung oder in den Unterlagen von Schule beziehungsweise Hochschule. Im Zweifel ist eine kurze Info an beide Stellen der ruhigere Weg.

Wie melde ich mich krank?

Beispiel

Am Telefon reicht ein sachlicher Satz: „Guten Morgen, hier ist Lena Berger. Ich bin krank und kann heute leider nicht ins Praktikum kommen. Ich melde mich, sobald ich weiß, wie es weitergeht.“

Per E-Mail genauso knapp:

Betreff: Krankmeldung Praktikum - Lena Berger
„Guten Morgen Frau Hoffmann, ich bin heute krank und kann nicht ins Praktikum kommen. Ich gebe Ihnen morgen früh Bescheid, ob ich wieder da sein kann. Viele Grüße, Lena Berger“

Medizinische Details musst du nicht nennen. Wenn der Betrieb telefonische Meldung erwartet, ruf an und schick die E-Mail zusätzlich.

Brauche ich ein Attest?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Ob und ab wann eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird, kann abhängen von:

  • deiner Praktikumsvereinbarung oder deinem Vertrag
  • den Vorgaben des Betriebs
  • den Regeln deiner Schule
  • den Regeln deiner Hochschule, etwa für die Anerkennung
  • der Dauer der Erkrankung
  • der rechtlichen Einordnung deines Praktikums

Praktisch heißt das: Frag bei der Krankmeldung direkt nach, ob eine Bescheinigung gewünscht ist und bis wann sie vorliegen soll. Das ist schneller geklärt als jede allgemeine Regel.

Muss ich Krankheitstage nachholen?

Auch hier gibt es kein pauschales Ja oder Nein. Entscheidend ist, wofür dein Praktikum zählt:

  • Freiwilliges Praktikum: Ob Fehltage nachgeholt werden, ist meist eine Absprache mit dem Betrieb.
  • Schulpraktikum: Die Schule legt fest, wie mit Fehlzeiten umgegangen wird und ob ein Ersatzzeitraum nötig ist.
  • Pflichtpraktikum: Häufig ist eine Mindestdauer vorgeschrieben. Ob sie trotz Fehltagen erfüllt ist, beurteilt die zuständige Stelle deiner Hochschule. Mehr dazu unter Pflichtpraktikum.
  • Praxissemester: Hier gilt Ähnliches, meist geregelt in der Studien- oder Praktikumsordnung. Siehe Praxissemester.

Wenn du länger ausfällst, sprich früh mit deiner Einrichtung. Eine rechtzeitige Info ist fast immer einfacher zu lösen als eine nachträgliche Erklärung.

Darf ich trotz Krankheit hingehen?

Wir geben hier keine medizinische Einschätzung. Allgemein gilt: Wenn eine Ansteckungsgefahr besteht oder deine Sicherheit und Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, ist es kein guter Weg, aus Pflichtgefühl einfach weiterzuarbeiten. Das gilt besonders dort, wo Konzentration sicherheitsrelevant ist, etwa an Maschinen oder im Straßenverkehr.

Bei medizinischen Fragen ist die richtige Adresse deine Ärztin oder dein Arzt - nicht der Betrieb und nicht diese Seite.

Praktikum im Gesundheits- oder Sozialbereich

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kitas und Schulen gelten oft zusätzliche Hygiene- und Schutzvorgaben. Sie können auch Regeln dazu enthalten, wann jemand mit bestimmten Symptomen die Einrichtung nicht betreten darf.

Diese Vorgaben macht die Einrichtung, nicht praktikum.org. Erkundige dich am besten schon zu Beginn deines Praktikums danach, damit du im Krankheitsfall weißt, was zu tun ist und wen du informierst.

Wenn du wieder gesund bist

Melde dich kurz, bevor du zurückkommst, damit der Betrieb planen kann. Frag nach, was in deiner Abwesenheit passiert ist und woran du jetzt anknüpfen sollst.

Halte die Fehltage außerdem in deinen eigenen Notizen fest. Für den Praktikumsbericht und für Nachweise gegenüber Schule oder Hochschule ist das später hilfreich.

Grenzen dieser Information

Diese Seite gibt praktische Empfehlungen und keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Meldewege, Nachweispflichten und der Umgang mit Fehltagen richten sich nach deiner Praktikumsvereinbarung sowie nach den Vorgaben von Betrieb, Schule oder Hochschule. Bei medizinischen Fragen wende dich an eine Ärztin oder einen Arzt.

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