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Ratgeber - Praktikumsarten

Pflichtpraktikum: Was du wissen musst

Wer die Praktikumspflicht festlegt, wo du sie nachliest, worauf es bei Bewerbung, Vertrag und Anerkennung ankommt und wie die Mindestlohnfrage einzuordnen ist.

Stand

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Kurzantwort

Ein Pflichtpraktikum beruht auf einer verbindlichen Vorgabe, meist der Studien- oder Prüfungsordnung. Was gilt, steht dort - und nicht in der Stellenanzeige.

Rechtsstand

Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) in der aktuell geltenden Fassung, insbesondere Paragraph 22. Hochschulvorgaben richten sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.

Zuletzt geprüft

2026-07-23

Bitte beachten

Die konkreten Anforderungen an Dauer, Inhalt, Genehmigung und Anerkennung legen Hochschule beziehungsweise die zuständige Ordnung fest. Sie unterscheiden sich von Studiengang zu Studiengang.

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Von einem Pflichtpraktikum spricht man, wenn eine verbindliche Vorgabe das Praktikum verlangt - typischerweise eine Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung oder eine vergleichbare Regelung. Nicht die Bezeichnung im Stellentext entscheidet, sondern die Grundlage, aus der die Pflicht folgt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Praktikum, das deine Hochschule lediglich empfiehlt oder das im Lebenslauf gut aussieht, ist deshalb noch kein Pflichtpraktikum. Diese Unterscheidung hat praktische Folgen, unter anderem bei der Frage nach Vergütung und Mindestlohn.

Wo steht, ob mein Praktikum verpflichtend ist?

Diese Unterlagen und Stellen geben Auskunft. Im Zweifel gilt immer der aktuelle Text deiner Hochschule.

  • Prüfungsordnung deines Studiengangs - dort steht, ob und in welchem Umfang ein Praktikum gefordert ist
  • Studienordnung beziehungsweise Studienverlaufsplan
  • Modulhandbuch mit Lernzielen, Umfang und Anrechnung
  • Praktikumsrichtlinie oder Merkblatt der Fakultät
  • Praktikumsamt oder Praktikumsbeauftragte deines Fachbereichs
  • Bei Schulen und Ausbildungen: die jeweils zuständige Stelle oder Ordnung

Praktikumsplatz finden

Beim Pflichtpraktikum ist die Suche enger geführt als bei einem freiwilligen Praktikum: Zeitraum und Mindestdauer sind oft vorgegeben, manchmal auch die Art der Tätigkeit. Prüfe die Vorgaben deshalb, bevor du dich bewirbst - nicht danach.

Bewerbung fürs Pflichtpraktikum

Deine Bewerbung sollte den Pflichtcharakter früh sichtbar machen. Unternehmen planen dadurch anders, und für sie ist die Einordnung auch rechtlich relevant.

Nenne deshalb im Anschreiben möglichst konkret:

  • Studiengang, Hochschule und aktuelles Fachsemester
  • gewünschter Zeitraum mit Start- und Enddatum
  • die vorgeschriebene Mindestdauer
  • den Hinweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum laut Studien- oder Prüfungsordnung handelt
  • fachliche Anknüpfungspunkte aus Modulen, Projekten oder Nebentätigkeiten

Viele Hochschulen stellen auf Anfrage eine Bescheinigung über die Praktikumspflicht aus. Kläre früh, ob deine Hochschule das tut und ob der Betrieb sie benötigt. Das Vorgehen von der Prüfung der Hochschulvorgaben bis zur Zusage steht unter Bewerbung für ein Pflichtpraktikum, Formulierungshilfen im Anschreiben-Ratgeber.

Vergütung und Mindestlohn

Das ist der rechtlich heikelste Punkt - und der, zu dem im Netz die meisten Verkürzungen kursieren. Zwei Dinge sind zu trennen:

Gesetzlicher Anspruch: Ob das Mindestlohngesetz greift, richtet sich nach Paragraph 22 MiLoG. Dort sind Ausnahmen für bestimmte Praktikumskonstellationen geregelt, unter anderem für Praktika, die auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie geleistet werden. Ob dein Praktikum darunterfällt, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Freiwillige Zahlung: Unabhängig davon können Betriebe eine Vergütung zahlen, und viele tun das auch. Ein solcher Betrag beruht dann auf der Vereinbarung zwischen dir und dem Unternehmen, nicht auf einem gesetzlichen Anspruch.

Pauschalsätze wie „Pflichtpraktika werden nie bezahlt“ sind deshalb falsch. Die ausführliche Einordnung mit Quellen steht unter Mindestlohn im Praktikum.

Vertrag - was vor Beginn geklärt sein sollte

Ein schriftlicher Praktikumsvertrag schafft Klarheit für beide Seiten. Die folgenden Punkte sind in der Praxis die häufigsten Streitquellen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzt diese Liste nicht.

  • Beginn, Ende und Gesamtdauer des Praktikums
  • Einsatzbereich, Lernziele und Betreuungsperson
  • tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie Pausenregelung
  • ob und in welcher Höhe eine Vergütung gezahlt wird
  • Urlaubs- oder Freistellungstage, etwa für Prüfungen
  • Regelung zu Krankheit und Fehlzeiten, auch mit Blick auf Nachweise für die Hochschule
  • Verschwiegenheit und Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Zusage über eine Bescheinigung oder ein Zeugnis am Ende

Anerkennung durch die Hochschule

Ob dein Praktikum angerechnet wird, entscheidet nicht der Betrieb, sondern deine Hochschule. Maßgeblich sind die Prüfungsordnung und die Praxis des zuständigen Praktikumsamts.

Typische Anforderungen sind eine Mindestdauer, ein inhaltlicher Bezug zum Studiengang, eine vorherige Genehmigung der Stelle sowie ein Nachweis nach dem Praktikum. Lass dir die Stelle im Zweifel vor Vertragsunterschrift bestätigen - eine nachträgliche Anerkennung ist deutlich schwieriger.

Praktikumsbericht oder Leistungsnachweis

Häufig verlangt die Hochschule am Ende einen Bericht, manchmal zusätzlich eine Bescheinigung des Betriebs. Form und Umfang gibt deine Hochschule vor; die inhaltliche Struktur ist aber fast überall ähnlich.

Grenzen dieser Information

Dieser Text ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall ein Anspruch auf Mindestlohn besteht, hängt von den Voraussetzungen des Paragraph 22 MiLoG und der konkreten Ausgestaltung deines Praktikums ab.

Weiterlesen auf praktikum.org

Quellen und Geltungsbereich

Rechtsstand

Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) in der aktuell geltenden Fassung, insbesondere Paragraph 22. Hochschulvorgaben richten sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.

Zuletzt geprüft

2026-07-23

  1. [1]Mindestlohngesetz - Paragraph 22 (Persönlicher Anwendungsbereich, Praktikanten) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
  2. [2]Mindestlohn - Informationsangebot - Bundesministerium für Arbeit und SozialesAbgerufen am 2026-07-23
  3. [3]Bundesinstitut für Berufsbildung - Startseite - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)Abgerufen am 2026-07-23