Ratgeber - Im Praktikum
Praktikum abbrechen: Wann und wie?
Wann ein Abbruch sinnvoll sein kann, welche Gespräche vorher helfen, wen du informierst und was je nach Praktikumsart zu beachten ist.
Stand
Zuletzt geprüft
Kurzantwort
Rechtsstand
Bezug auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der geltenden Fassung. Maßgeblich bleiben die jeweilige Vereinbarung sowie Vorgaben von Schule oder Hochschule.
Zuletzt geprüft
2026-09-12
Bitte beachten
Eine größere Entscheidung, keine Kleinigkeit
Ein Praktikum abzubrechen ist etwas anderes, als einen schlechten Tag hinter sich zu lassen. Es wirkt sich auf deine Planung aus und bei schulischen oder verpflichtenden Praktika auch auf Anerkennung und Termine. Deshalb lohnt es sich, vorher genau hinzuschauen.
Gleichzeitig gilt die andere Seite genauso deutlich: Niemand muss gefährliche, übergriffige oder unzumutbare Situationen einfach aushalten, nur weil ein Praktikum vereinbart wurde. Zwischen „unangenehm“ und „nicht hinnehmbar“ liegt ein großer Unterschied - und den darfst du für dich selbst ziehen.
Typische Gründe und wie sie sich unterscheiden
Viele Gründe, die sich im Moment nach Abbruch anfühlen, sind eigentlich Organisationsprobleme. Die lassen sich oft im Betrieb klären:
- zu wenige oder unklare Aufgaben
- fehlende Betreuung oder keine feste Ansprechperson
- Erwartungen, die nicht zum tatsächlichen Praktikumszweck passen
- Kommunikationsprobleme im Team
- Unterforderung oder Langeweile
- kleinere Konflikte
Deutlich anders liegen Situationen wie diese:
- erhebliche Sicherheitsprobleme oder fehlende Unterweisung bei gefährlichen Tätigkeiten
- wiederholte unangemessene Behandlung
- Diskriminierung
- Belästigung
- Gewalt oder Drohungen
- Tätigkeiten, bei denen du dich ernsthaft gefährdet fühlst
- gesundheitliche Gründe
Ob deine Situation in die eine oder andere Richtung gehört, kann diese Seite nicht beurteilen und auch nicht rechtlich bewerten. Wie du Schwierigkeiten zuerst ansprichst, steht ausführlich unter Probleme im Praktikum.
Vor dem Abbruch: Situation in Ruhe prüfen
Geh die folgenden Fragen einmal durch, am besten schriftlich. Es gibt dabei keine Punktzahl und kein Ergebnis - die Fragen sollen nur sortieren, worum es eigentlich geht.
- Was genau ist das Problem, in einem Satz formuliert?
- Ist es einmalig passiert oder wiederholt es sich?
- Habe ich meine Erwartungen mit dem tatsächlichen Zweck des Praktikums abgeglichen?
- Gibt es im Betrieb eine betreuende Person, die davon weiß?
- Habe ich das Problem schon einmal angesprochen, und was kam dabei heraus?
- Gibt es bei Schule oder Hochschule eine Ansprechperson, die ich einbeziehen kann?
- Geht es um eine akute Sicherheits- oder Belastungssituation?
Das Gespräch mit dem Betrieb
Beispiel
Bei Betreuungs- und Organisationsproblemen führt ein sachliches Gespräch häufig weiter als ein Abbruch. Beschreibe, was du beobachtest, sag, was das für dich bedeutet, und benenne, was du dir konkret wünschst. Verabredet am Ende, wann ihr noch einmal kurz darüber sprecht.
„Ich habe in dieser Woche hauptsächlich abgeheftet. Ich hatte gehofft, mehr von der Beratung mitzubekommen. Wäre es möglich, dass ich einen Tag dort mitlaufe?“
„Mir fällt es schwer, ohne feste Ansprechperson zu arbeiten, weil ich oft nicht weiß, wen ich fragen kann. Gibt es jemanden, an den ich mich in den nächsten Tagen wenden darf?“
„Ich fühle mich bei dieser Aufgabe unsicher. Könnten wir sie einmal gemeinsam durchgehen, bevor ich sie allein übernehme?“
Wann du nicht erst lange diskutieren musst
Bei Gewalt, Drohungen, Belästigung, Diskriminierung oder einer ernsten Gefahr für deine Sicherheit gilt das Gegenteil des Gesagten: Du musst nicht zuerst allein ein klärendes Gespräch mit der betroffenen Person führen. Hol dir Unterstützung.
Je nach Situation kommen infrage:
- eine Vertrauensperson, mit der du offen sprechen kannst
- Eltern oder Erziehungsberechtigte, wenn du minderjährig bist
- deine Schule, etwa die betreuende Lehrkraft, die Schulsozialarbeit oder die Schulleitung
- deine Hochschule, etwa das Praktikumsamt oder eine Beratungsstelle
- Stellen im Betrieb außerhalb deiner Abteilung, etwa Personalabteilung, Beschwerdestelle oder Interessenvertretung, sofern vorhanden
- eine Beratungsstelle zu Diskriminierung oder Arbeitsschutz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Benachteiligung und Belästigung im Beschäftigungskontext; für Sicherheit und Unterweisung ist das Arbeitsschutzgesetz einschlägig. Ob und wie beides auf deinen Fall zutrifft, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Was sich je nach Praktikumsart unterscheidet
Schülerpraktikum
Hier sind meist mehrere Beteiligte im Spiel: die Schule, eine betreuende Lehrkraft, bei Minderjährigen die Eltern oder Erziehungsberechtigten und der Betrieb. Wer zuerst informiert wird und was die Schule verlangt, ist von Bundesland, Schulform und Schule abhängig; eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Nimm deshalb früh Kontakt zu deiner betreuenden Lehrkraft auf. Mehr zum Ablauf steht unter Schülerpraktikum.
Pflichtpraktikum
Ein vorzeitiges Ende kann sich auf Anerkennung, vorgeschriebene Dauer und Studienverlauf auswirken. Was genau passiert, hängt von deiner Studien- und Prüfungsordnung ab - in manchen Fällen lässt sich Zeit anrechnen, in anderen nicht. Sprich vor der Entscheidung mit Praktikumsamt, Praktikumsbeauftragten oder Studienberatung. Details zur Einordnung findest du unter Pflichtpraktikum.
Freiwilliges Praktikum
Hier ist vor allem deine Praktikumsvereinbarung maßgeblich. Sieh nach, was dort zu Laufzeit, Probezeit und Beendigung steht. Eine allgemeingültige Kündigungsfrist für Praktika gibt es nicht. Mehr dazu unter Freiwilliges Praktikum.
Praxissemester
Beim Praxissemester entscheiden hochschulspezifische Vorgaben besonders stark mit: Mindestdauer, Betreuung, Berichtspflichten und Anerkennung sind in der Ordnung deiner Hochschule geregelt. Ein Abbruch sollte deshalb nie ohne Rücksprache erfolgen. Siehe Praxissemester.
Vereinbarung und Beendigung
Praktika werden sehr unterschiedlich gestaltet: als schulische Veranstaltung, als Vereinbarung ohne Vergütung, als Vertragsverhältnis zum Erwerb beruflicher Kenntnisse oder als Arbeitsverhältnis. Davon hängt ab, welche Regeln für eine Beendigung greifen. Eine Frist, die für alle Praktika gilt, existiert nicht.
Das Berufsbildungsgesetz erklärt einzelne seiner Vorschriften für Vertragsverhältnisse für entsprechend anwendbar, die dem Erwerb beruflicher Kenntnisse dienen, ohne eine Berufsausbildung zu sein. Für die Kündigung sieht es vor, dass während der Probezeit jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann und danach nur aus wichtigem Grund oder mit einer Frist von vier Wochen, wenn die Berufstätigkeit aufgegeben oder gewechselt wird; die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ob diese Vorschriften auf dein Praktikum anzuwenden sind, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Praktisch heißt das:
- lies deine Vereinbarung oder deinen Vertrag genau durch, besonders Laufzeit und Probezeit
- berücksichtige, um welche Praktikumsart es sich handelt
- bei Pflichtpraktikum und Praxissemester unbedingt die Hochschule einbeziehen
- bei Minderjährigen gehören Eltern oder Erziehungsberechtigte dazu
- lass konkrete rechtliche Fragen im Zweifel fachlich prüfen, etwa bei einer Beratungsstelle
So kannst du es mitteilen
Beispiel
Eine Absage bleibt am besten kurz, sachlich und ohne Abrechnung. Der folgende Text ist ein Beispiel zur Orientierung, keine geprüfte Vorlage und keine rechtssichere Kündigungserklärung. Passe ihn an deine Situation und an das an, was in deiner Vereinbarung steht.
„Sehr geehrte Frau …, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mein Praktikum in Ihrem Betrieb zum … beenden möchte. Für die Einblicke der vergangenen Wochen bedanke ich mich. Meine Schule ist informiert. Für die Rückgabe der Unterlagen und des Schlüssels stehe ich am … zur Verfügung.“
Wenn du die Gründe nennen möchtest, formuliere sie knapp und beschreibend. Wenn eine Schriftform vorgesehen ist, halte dich daran und behalte eine Kopie.
Was danach zu klären ist
Nach der Entscheidung bleiben ein paar organisatorische Punkte übrig:
- Arbeitsmittel, Schlüssel, Ausweise und Unterlagen zurückgeben
- offene Absprachen und den letzten Arbeitstag klären
- Schule oder Hochschule informieren, sofern dort noch nicht geschehen
- nach einer Bescheinigung über die tatsächlich absolvierte Zeit fragen, wenn das für dich sinnvoll ist
- für dich festhalten, was du trotzdem gelernt oder erkannt hast
- bei Bedarf einen neuen Praktikumsplatz suchen
Wenn du einen neuen Platz brauchst
Ein abgebrochenes Praktikum ist kein Makel für deine weitere Suche. Wenn du danach gefragt wirst, reicht eine sachliche Erklärung ohne lange Vorwurfsgeschichte. Häufig hilft es, im nächsten Gespräch genauer nachzufragen: nach Betreuung, typischen Aufgaben und Ablauf.
Für die neue Suche findest du ein strukturiertes Vorgehen unter Praktikumsplatz finden.
Sonderfall: akute Gefahr
Wenn du dich unmittelbar bedroht oder gefährdet fühlst, gilt eine einfache Reihenfolge:
- Verlasse die Situation, wenn das sicher möglich ist.
- Informiere eine Vertrauensperson oder eine zuständige Stelle, etwa Eltern, Lehrkraft oder Praktikumsamt.
- Wähle im Notfall den Notruf 112, bei Gefahr durch andere Personen die 110.
Die Formalitäten rund um das Praktikum lassen sich danach klären. Sie sind in diesem Moment zweitrangig.
Grenzen dieser Information
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Quellen und Geltungsbereich
Bezug auf das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der geltenden Fassung. Maßgeblich bleiben die jeweilige Vereinbarung sowie Vorgaben von Schule oder Hochschule.
2026-09-12
- [1]Berufsbildungsgesetz - Paragraph 22 (Kündigung) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [2]Berufsbildungsgesetz - Paragraph 26 (Andere Vertragsverhältnisse) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [3]Berufsbildungsgesetz - Paragraph 16 (Zeugnis) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [4]Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23
- [5]Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23