Ratgeber - Für Arbeitgeber
Schülerpraktikum gestalten: Gute Einblicke für Jugendliche schaffen
Wie Betriebe ein Schülerpraktikum als Berufsorientierung anlegen: Vorbereitung, erster Tag, passende Aufgaben, Schutzfragen bei Minderjährigen, Datenschutz und Abschlussgespräch.
Stand
Kurzantwort
Ein Schülerpraktikum ist Berufsorientierung
Die meisten Schülerpraktika dauern ein bis drei Wochen und finden im Rahmen der schulischen Berufsorientierung statt. Das Ziel ist nicht produktive Mitarbeit, sondern eine realistische Vorstellung davon, wie ein Beruf und ein Arbeitsalltag tatsächlich aussehen.
Für den Betrieb heißt das: Erklären ist die Hauptleistung. Der Nutzen entsteht mittelfristig - über Bekanntheit im Ort, über Kontakte zu Schulen und manchmal über spätere Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz.
Was Jugendliche zum Thema lesen, steht unter Schülerpraktikum.
Mit der Schule abstimmen
Bei einem schulisch begleiteten Praktikum gibt es in der Regel eine betreuende Lehrkraft und Unterlagen der Schule. Frage früh nach:
- Wer ist die Ansprechperson an der Schule?
- Welche Formulare oder Vereinbarungen sind vorgesehen?
- Ist ein Besuch im Betrieb geplant?
- Gibt es eine Aufgabe oder einen Bericht, den die Schule verlangt?
- Wie soll die Schule bei Krankheit oder Fehlen informiert werden?
Vorgaben von Schule und Bundesland gehen den Empfehlungen dieser Seite vor. Wie Schulen das Praktikum begleiten, steht unter Für Lehrkräfte: Schülerpraktikum begleiten und Praktikumsbesuch gestalten.
Besonderheiten bei Minderjährigen
Viele Schülerpraktikantinnen und -praktikanten sind noch nicht volljährig. Für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen gelten besondere Schutzvorschriften, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz. Was daraus im konkreten Fall folgt, hängt unter anderem vom Alter, vom Status des Praktikums und von der Tätigkeit ab und ist vor Beginn zu prüfen.
Typische Punkte, die dabei zu klären sind:
- zulässige Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten
- Tätigkeiten, die für Jugendliche ausgeschlossen oder eingeschränkt sind
- Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen und besonderen Belastungen
- notwendige Unterweisungen vor dem ersten Einsatz
- Einbindung der Erziehungsberechtigten, soweit vorgesehen
Diese Aufzählung ersetzt keine Prüfung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie gegebenenfalls der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der erste Tag entscheidet viel
Jugendliche kommen meistens nervös und mit wenig Erfahrung in fremden Arbeitsumgebungen. Ein strukturierter Start nimmt viel davon weg:
- Ankunft klären: Wo ist der Eingang, wann, bei wem melden, was anziehen?
- Begrüßung durch die Betreuungsperson statt durch Zufall am Empfang
- Rundgang: Arbeitsplätze, Pausenraum, Toiletten, Erste Hilfe, Fluchtwege
- Vorstellung im Team, mindestens der Menschen in unmittelbarer Nähe
- Sicherheits- und Verhaltensregeln erklären, nicht nur unterschreiben lassen
- Ablauf der Woche in groben Zügen zeigen
- Erlaubt und nicht erlaubt: Fotos, Handy, vertrauliche Unterlagen, Kundengespräche
- Fragen ausdrücklich erlauben und sagen, an wen sie gerichtet werden können
Passende Aufgaben für Jugendliche
Gute Aufgaben sind überschaubar, erklärbar und erkennbar Teil des Berufs. Hilfreich ist ein Wechsel zwischen Zusehen, Mitmachen und einer kleinen eigenen Aufgabe, die fertig wird.
Zwei Extreme sollten vermieden werden: dauerhaftes Zuschauen ohne Beteiligung und Aufgaben, die fachlich oder in der Verantwortung zu weit gehen. Auch reine Hilfstätigkeiten ohne Bezug zum Beruf hinterlassen selten einen guten Eindruck - einzelne Aufräum- oder Vorbereitungsarbeiten gehören dagegen zum Alltag und sind unproblematisch, wenn sie eingeordnet werden.
Was Jugendliche über den Einstieg lesen, steht unter Erster Tag im Praktikum und Arbeitszeit und Pausen.
Vertrauliche Informationen und Datenschutz
In vielen Betrieben gibt es Bereiche, in die Praktikanten nicht oder nur eingeschränkt eingebunden werden können - etwa Patientendaten, Personalakten, Mandantenunterlagen oder Geschäftsgeheimnisse. Sinnvoll ist, das am Anfang zu erklären, statt es stillschweigend vorauszusetzen.
Dazu gehört auch die Frage, ob und wie im Betrieb fotografiert werden darf und was in einem Praktikumsbericht stehen kann. Wenn die Schule einen Bericht verlangt, hilft ein kurzer Hinweis, welche Angaben nicht nach außen gehören. Zur Struktur solcher Berichte gibt es Bericht und Zeugnis im Überblick.
Abschluss: Gespräch und Nachweis
Ein kurzes Abschlussgespräch ist für Jugendliche oft der wertvollste Teil: Was hat gefallen, was war unerwartet, was spricht für oder gegen diesen Beruf? Eine ehrliche, freundliche Rückmeldung hilft bei der Berufsorientierung mehr als ein Satz auf dem Papier.
Häufig wird zusätzlich eine Bescheinigung benötigt. Welche Angaben üblich sind und wie sich Bescheinigung und Zeugnis unterscheiden, steht unter Praktikumsbescheinigung und Praktikumszeugnis. Prüfe zusätzlich, ob die Schule ein eigenes Formular vorgibt.
Danach
Wie die Begleitung im Alltag aussehen kann und was bei Schwierigkeiten hilft, steht unter Praktikanten betreuen. Die organisatorischen Grundlagen stehen unter Praktikum anbieten.
Grenzen dieser Information
Weiterlesen auf praktikum.org
Quellen und Geltungsbereich
- [1]Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Bundesamt für JustizAbgerufen am 2026-07-23